persolog Shop Startseite
persolog Partnerprogramm: Nutzungsbedingungen

§ 1. Allgemeines und Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten als Grundlage für die Nutzung des Partnerprogramms für das Angebot „persolog“ (www.persolog-shop.com) der persolog GmbH, Königsbacherstr. 21, 75196 Remchingen (im Folgenden persolog) durch Webmaster (im folgenden Partner). Anders lautenden Bedingungen des Partners wird - vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch persolog - hiermit widersprochen. Änderungen der Bedingungen werden dem Partner jeweils schriftlich oder elektronisch unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Partner das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb von 4 Wochen zu widersprechen.

§ 2. Partnerprogramm
persolog bietet ein Partnerprogramm, mit Hilfe dessen ein Partner (Webmaster) neue Kunden an persolog vermittelt. Eine Verpflichtung zur Vermittlung wird durch die Teilnahme am Partnerprogramm nicht begründet. Die Parteien sind sich einig, dass kein Handelsvertreterverhältnis begründet werden soll. Für jeden durch Vermittlung des Partners zustande gekommenen Kauf zahlt persolog eine Provision (Pay per Sale). Ein Anspruch auf Provision für Folgegeschäfte mit dem Kunden besteht nicht. Diese ist abhängig von der Höhe des jeweiligen Umsatzes (Netto-Rechnungsbetrag). Für jede vermittelte und erfolgreich durchgeführte Bestellung zahlt persolog eine feste Provision (Pay per Sale) an den Partner. Mit der Zahlung der Provision ist sämtlicher Aufwand des Partners abgegolten. Andere vom Partner durchgeführte Werbemaßnahmen führt der Partner in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten durch. Die von persolog ausbezahlten Provisionen decken auch die Kosten dieser Werbemaßnahmen des Partners ab.

Eine Bestellung gilt für persolog als abgeschlossen, wenn der Kunde per Klick auf ein Werbemittel von der Internetseite des Partners aus zur Internetseite von persolog gelangt, sich dort anmeldet, neu registriert bzw. als Gast, und den Kauf eines Produktes durchführt, ordnungsgemäß bezahlt und nicht zurücksendet. persolog bestätigt die Provision daraufhin automatisch. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald und soweit der Kunde das Entgelt für das provisionspflichtige Geschäft entrichtet hat. persolog ist nur bei hinreichender Erfolgsaussicht zur gerichtlichen Geltendmachung seines Erfüllungsanspruchs gegen den Kunden verpflichtet. Lehnt persolog die Geltendmachung ab, kann der Partner verlangen, dass ihm der Anspruch in Höhe seines rechnerischen Provisionsanspruchs zur Geltendmachung für Rechnung von persolog auf seine Kosten abgetreten wird. Der Kunde muss den Kauf aus autonomen, selbstbestimmten Motiven und freiwillig durchgeführt haben. Das Ausloben einer Prämie durch den Partner, erzwungene Bannerklicks (Forced Klicks) oder erzwungen Anmeldungen seitens des Partners (Forced Registrations) sind hierbei unzulässig. Ebenso sind dies alle unlauteren, gegen Gesetze oder gute Sitten verstoßende Werbemaßnahmen des Partners, insbesondere jegliche Art von Spam. Eine Provisionierung von Bestellungen des Partners (Eigenprovisionierung) findet nicht statt. Eine Kumulation von Rabatten und Provisionen ist nicht möglich.

Es gelten die jeweils auf der Internetseite von persolog (www.persolog-shop.com) angegebenen Provisionen. Über Änderungen in der Provisionierung informiert persolog den Partner rechtzeitig, mindestens mit 14tägiger Vorlaufzeit.

Die Zuordnung der Provisionen zu den einzelnen Partnern erfolgt mittels einer kombinierten Tracking-Methode, bei welcher die Identifikationsnummer des Partners bei einmaligem Aufruf der individuellen Link-URL mittels Cookie auf der Festplatte des Kunden gespeichert wird. Nach erfolgreicher Speicherung der Identifikationsnummer des Partners auf der Festplatte des Kunden wird die Identifikationsnummer aus der Link-URL entfernt.

§ 3. Erreichbarkeit des Angebots
Grundsätzlich steht das Angebot von persolog zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung. persolog behält sich jedoch vor, die Erreichbarkeit einzuschränken oder, insbesondere aus technischen Gründen (Instandhaltung und Wartung), für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Aufgrund einer Überlastung der Zugangsknoten in oder bei Systemstörungen kann es außerdem zu kurzfristigen Ausfällen der Webseite, einzelner Dienste oder der Zugangsknoten kommen. Daraus resultieren keine Ansprüche gegenüber persolog.

§ 4. Anpassung des Leistungsangebots

persolog behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit zu ändern, zu beschränken, zu erweitern oder zu beenden.

§ 5. Nutzungsumfang

Der Partner ist nur berechtigt, die seitens persolog zur Verfügung gestellten Inhalte zu den dafür vorgesehenen Zwecken zu nutzen. Dies gilt vor allem für das zur Verfügung gestellte Werbematerial. Eigenes Werbematerial des Partners darf für Kundenwerbung im Rahmen des Partnerprogramms nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch persolog verwendet werden.

§ 6. Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, persolog eine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen. An diese E-Mail-Adresse wird die persönliche Tracking-ID des Partners versendet und der Partner über bevorstehende Provisionsänderungen informiert. Bei eventuellen Änderungen der Daten des Partners sind diese Änderungen sofort im Bereich "Partnerkonto" zu aktualisieren.

Der Partner verpflichtet sich, eigenverantwortlich und unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Gesetze und der guten Sitten für persolog zu werben.

§ 7. Pflichten von persolog
persolog verpflichtet sich, dem Partner die für die Kundenwerbung notwendigen Informationen (Werbemittel) zur Verfügung zu stellen.

§ 8. Zustandekommen und Ende des Vertrags
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Partner das Anmeldeformular ausfüllt und dabei die vorliegenden Bedingungen akzeptiert und persolog den Partneraccount vollständig freischaltet. Der Vertrag kann von beiden Parteien innerhalb eines Werktages durch Kündigung beendet werden. Guthaben unter der Auszahlungsgrenze verfällt bei Beendigung einer Partnerschaft.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt für persolog insbesondere, wenn

  • von dem Partner unqualifizierter Traffic,
  • der Partner gegen den ihm gewährten Nutzungsumfang (§ 5 Abs. 1) verstößt,
  • der Partner gegen die Bestimmungen des § 9 verstößt

Im Falle der Vertragsbeendigung wird das Guthaben des Partners ausbezahlt, falls es die Auszahlungsgrenze übersteigt, andernfalls wird der Restbetrag von persolog einbehalten.

§ 9. Werbung durch den Partner
a) Werbemittel
Banner und Texte anderer Partnerprogramme dürfen nicht dazu benutzt werden, für persolog zu werben. Ebenso dürfen Werbemittel von persolog nicht dazu benutzt werden, etwas anderes als die Angebote von persolog zu bewerben. Die Kosten der Werbung trägt alleinig der Partner.

b) Ausschluss von Spam
Das Verschicken von nicht erwünschten E-Mails mit Werbung für persolog an unbekannte Personen ist ausdrücklich verboten. Verboten ist auch das Werben in Foren oder Newsgroups, das deren Richtlinien widerspricht. In diesen Fällen wird der Partner sofort gesperrt und von der weiteren Teilnahme am Partnerprogramm von persolog ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen der Provisionsanspruch (gegenwärtiger und zukünftiger) des Partners entfällt. persolog behält sich vor, dem gegen §10b zuwiderhandelten Partner eine Strafzahlung i.H.v. EUR 5.000,00 in Rechnung zu stellen.

c) Ausschluss einer Belohnung
Die Werbung für persolog seitens des Partners ist so zu gestalten, dass der Kunde einen Kauf aus autonomen, selbstbestimmten Motiven freiwillig vornehmen kann. Jegliche Form forcierter Werbung, Klickzwang, das Ausloben einer Prämie durch den Partner oder ähnliche Formen unlauterer Bewerbung sind unzulässig.

d) Manuelle oder automatische Dateneingabe ist verboten
Jede automatisierte Verbreitung des Registrierungs- bzw. Kundenanmeldeformular, der automatisierte, massenweise oder serverfremde Zugriff auf das Registrierungs- bzw. Kundenanmeldeformular ist verboten. persolog weist ausdrücklich darauf hin, dass es verboten ist Kundendaten selbst einzugeben oder einem Kunden den eigenen Computer zur Verfügung zu stellen, sodass dieser seine Daten selbst eingibt. Provisionspflichtige Eigenanmeldungen sind ebenfalls verboten.

e) Richtlinien für Suchmaschinenmarketing (Keyword-Policy) für die Nutzung des persolog Partnerprogramms
„persolog“ ist ein von der persolog GmbH geschützter Begriff, der nicht in den Anzeigentexten und auch nicht in den Keywords sowie Domains verwendet werden darf. Bei unklaren Begriffen kontaktieren Sie uns bitte unter mail@persolog.com.

f) Folgen bei Verstoß
persolog behält sich ausdrücklich die Geltendmachung des eigenen Schadens und die Freistellung von Ansprüchen Dritter durch den Partner im Falle unzulässiger Werbung vor. Bei absichtlichen Verstößen zögert persolog nicht, den jeweiligen Partneraccount zu sperren, die Provisionen einzubehalten und den Partner aus dem Programm für immer auszuschließen.

§ 10. Haftung
persolog gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Internetseite und der darin enthaltenen Inhalte. Dem Partner ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

Bei allen zur Verfügung gestellten Inhalten bleiben Irrtümer vorbehalten. Alle Inhalte werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit sämtlicher Inhalte können wir keine Garantie und keine Haftung übernehmen. persolog haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Kardinalpflichten, des Lebens, der Gesundheit und des Körpers. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit wird im Übrigen ausgeschlossen. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungshilfen von persolog.

Obwohl persolog bemüht ist, den Inhalt ständig verfügbar zu halten, kann keine Gewähr für die ständige Erreichbarkeit des Inhalts und der Internetseite gegeben werden. Zudem ist die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet abhängig von nachgelagerten Datenleitungen, auf die persolog keinen Einfluss hat und für die Kooperationspartner daher auch keine Gewähr übernehmen kann.

Insbesondere haftet persolog nicht bei Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die durch die Kooperationspartner nicht zu vertreten sind und welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

§ 11. Urheberrecht
Eine Nutzung zur Verfügung gestellter Inhalte ist nur im Rahmen dieses Vertrages oder mit ausdrücklicher Einwilligung von persolog gestattet.

§ 12. Datenschutz
a) Allgemein
persolog speichert alle vom Partner eingegebenen Daten und partnerspezifische Systemdaten wie IP-Adresse, Zeitstempel etc. persolog weist ausdrücklich darauf hin - und behält sich das Recht vor - die sogenannte Cookie-Technologie zu nutzen und die darin enthaltenen Informationen zu speichern.

Der Partner kann die bei persolog gespeicherten Daten jederzeit einsehen und ändern. Hierzu wendet er sich an mail@persolog.com.

persolog hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von persolog liegenden Personen oder Institutionen nicht beachtet werden.

Insbesondere können unverschlüsselt weitergegebene Daten - auch wenn dies per E-Mail erfolgt - von Dritten mitgelesen werden. persolog hat hierauf technisch keinen Einfluss.

b) Daten der Partner
Die Daten seiner Partner verwendet persolog nur für das Partnerprogramm. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, außer gesetzliche Regelungen zwingen dazu. Die Partner erhalten keine Werbung, die nicht das Partnerprogramm direkt betrifft.

c) Daten der Kunden
persolog weist ausdrücklich darauf hin, dass die eingegebenen Kundendaten weitergegeben und dazu benutzt werden, die Kunden über die gewünschten Produkte und Leistungen sowie über ähnliche, für die Kunden interessante Produkte zu informieren. Die dazu von den Kunden benötigte Einwilligung wird zuvor ausdrücklich eingeholt und kann jederzeit widerrufen werden. Der Partner erklärt auch hier mit seiner Anmeldung zum Partnerprogramm sein Einverständnis mit dieser Vorgehensweise.

§ 13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Der Partner von persolog kann gegen Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind.

Auf die mit persolog geschlossenen Vereinbarungen findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung, unabhängig davon, ob der Bezug des Inhalts persolog aus dem In- oder Ausland erfolgt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist gegenüber Kaufleuten  Remchingen. Gegenüber allen anderen Partnern ist Remchingen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, falls der Partner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 
Bei Fragen zum Partnerprogramm erreichen Sie unseren Partner Support telefonisch unter +49 7232-3699 0 oder per E-Mail unter mail@persolog.com.

Melden Sie sich jetzt bei unserem persolog Partnerprogramm an.


Zurück